Über uns

Wir, die Menschenrechtsorganisationen sowie Einzelpersonen in Vertretung der Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Wir stellen fest, dass in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union ein besorgniserregender Trend fortbesteht: die politisch motivierte Strafverfolgung von Aktivisten, Journalisten, politischen Gegnern und Kritikern aus der Zivilgesellschaft. Systemische Defizite innerhalb der Justiz- und Strafvollzugssysteme schaffen ein begünstigendes Umfeld für Missbrauch und die Verletzung von Grundrechten.

Die wirksame Bewältigung dieser Herausforderungen erfordert die Bündelung kollektiver Anstrengungen und ein gemeinsames Handeln der Zivilgesellschaft. Vor diesem Hintergrund haben wir hiermit einen neuen Zusammenschluss gegründet — das Internationale Komitee zum Schutz der Rechte politischer Gefangener.

Der Auftrag des Komitees ist dreifacher Natur: die Rechte politischer Gefangener zu schützen, auf deren Freilassung hinzuwirken und deren Rehabilitierung zu unterstützen sowie die Rechtsstaatlichkeit als einen europäischen Grundwert zu fördern.

Ziele und Grundsätze

Unsere Arbeit gründet auf den Normen des Völkerrechts, der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie den Grundsätzen der Unparteilichkeit, Transparenz und Solidarität. Jeder Fall wird ausschließlich nach seiner rechtlichen Substanz bewertet, ohne Ansehen der politischen Anschauungen oder Überzeugungen der betroffenen Person.

01

Anerkennung des Status politischer Gefangener

Es gilt, die offizielle Anerkennung der Existenz von Personen, die aus politischen Gründen inhaftiert sind, zu erwirken — auf Ebene der Institutionen der Europäischen Union, der nationalen Parlamente sowie innerhalb der Zivilgesellschaft.

02

Rechtliches Monitoring

Es gilt, systematisch verifizierte Informationen über Fälle politisch motivierter Verfolgung zu sammeln, zu analysieren und zugänglich zu machen, unter Anlegung strenger rechtlicher Kriterien und einer fundierten Methodik.

03

Interessenvertretung und Reformarbeit

Wir führen Kampagnen zur Interessenvertretung durch, die auf die Schaffung wirksamer rechtlicher Schutzvorkehrungen gegen politisch motivierte Strafverfolgung abzielen. Zu diesem Zweck stehen wir im Austausch mit den Institutionen der Europäischen Union, dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sowie den nationalen Behörden, um die Unabhängigkeit der Justiz und das Recht auf ein faires Verfahren zu stärken.

04

Sensibilisierung der Öffentlichkeit

Es gilt, die europäische Öffentlichkeit sowie die Medienlandschaft für die Problematik politischer Inhaftierung und deren Zusammenhang mit den umfassenderen Herausforderungen für die Rechtsstaatlichkeit zu sensibilisieren. Wir setzen uns für Alternativen zur Inhaftierung sowie für eine Humanisierung des Strafvollzugs ein.

Verfahren für den Beitritt zum Komitee

 

Angeschlossene Organisationen und Einzelpersonen können die Arbeit des Komitees durch folgende Formen der Unterstützung fördern:

· die Mitwirkung an öffentlichen Informationskampagnen;
· die Entsendung unabhängiger Prozessbeobachter;
· die Gewährung von Rechtsbeistand;
· sowie die Einlegung von Beschwerden bei den zuständigen internationalen Gerichtshöfen und Überwachungsmechanismen.

Satzung des Komitees



Bitte füllen Sie den Aufnahmeantrag aus und unterzeichnen Sie ihn

Bitte übermitteln Sie uns die eingescannte Kopie des Antrags icpp- network@pm.me
Bitte sehen Sie der Bestätigung Ihres Antrags entgegen

Fälle und Gefangene

Dieser Abschnitt stellt Fälle dar, die unter das Mandat des Komitees fallen.

Das Komitee nimmt einen Fall erst nach einem strengen rechtlichen Prüfverfahren an, das gemäß seiner festgelegten Methodik durchgeführt wird.

Bearbeitung von Anfragen

Fallmeldung

Informationen zu einem potenziellen Fall können von jedem Mitglied des Komitees oder von Partnerorganisationen eingereicht werden

Rechtliche Analyse und Überprüfung

Die Bewertung eines potenziellen Falles erfolgt durch eine hierfür benannte Arbeitsgruppe. Diese prüft: die Umstände, unter denen die betreffende Person ihre Tätigkeiten ausgeübt hat; ob die erhobenen Vorwürfe mit den geltenden rechtlichen Maßstäben im Einklang stehen; und ob Anhaltspunkte für eine Diskriminierung oder Verfolgung aufgrund von Überzeugungen vorliegen

Entscheidung über die Unterstützung

Auf Grundlage des rechtlichen Gutachtens entscheidet der Koordinierungsrat über die Aufnahme des Falles in das Mandat des Komitees und legt Art und Umfang der zu gewährenden Unterstützung fest

Umsetzung

Die Formen der Unterstützung können Folgendes umfassen: die Durchführung öffentlicher Kampagnen; die Entsendung von Prozessbeobachtern zu Gerichtsverfahren; die Gewährung von Rechtsbeistand; sowie die Einlegung von Beschwerden bei zuständigen internationalen Mechanismen, namentlich dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und dem Europäischen Ausschuss zur Verhütung von Folter

Das Komitee begrüßt die Zusammenarbeit mit Menschenrechtsorganisationen, juristischen Berufsverbänden, akademischen Forschungseinrichtungen, Basisinitiativen sowie Privatpersonen, deren Ziele und Werte mit den unseren übereinstimmen.

 

Sollten Sie einen Fall zur Kenntnis bringen oder Unterstützung ersuchen wollen, bitten wir um Kontaktaufnahme über unseren gesicherten